Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Beratungs-, Betreuungs-, Dokumentations- und sonstige Dienstleistungen von KM SafeWork Consult. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.
Leistungsgegenstand
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Vertrag, Leistungsblatt und gegebenenfalls der schriftlichen Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Soweit kein bestimmter Erfolg ausdrücklich vereinbart ist, werden Dienstleistungen geschuldet. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit handelt beratend und unterstützend; Arbeitgeber- und Unternehmerpflichten sowie Entscheidungs- und Umsetzungsverantwortung verbleiben beim Auftraggeber.
Bestellung und Zusammenarbeit
Soweit gesetzlich erforderlich, bestellt der Auftraggeber die benannte Person gesondert schriftlich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Auftraggeber ermöglicht den erforderlichen Zugang zu Betriebsstätten, Arbeitsplätzen, Unterlagen und Ansprechpartnern sowie die gesetzlich vorgesehene Zusammenarbeit mit den betrieblichen Beteiligten.
Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Veränderungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen; zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.
Einsatzzeiten, Termine und Änderungen
Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 sind Planungs- und Mindestgrößen und ersetzen keine betriebliche Bedarfsermittlung. Änderungen von Beschäftigtenzahl, Gefährdungslage oder Betriebsstruktur können eine Anpassung des Leistungsumfangs und der Vergütung erfordern.
Vergütung und Zahlung
Es gilt die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Fremdleistungen
Prüfungen, Messungen, arbeitsmedizinische Leistungen, Rechtsberatung oder sonstige Leistungen Dritter sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Für die fachgerechte Ausführung bleibt grundsätzlich der jeweilige Dritte verantwortlich.
Dokumente und Nutzungsrechte
Vom Auftragnehmer erstellte Unterlagen dürfen für den vereinbarten eigenen betrieblichen Zweck genutzt und angepasst werden. Eine weitergehende gewerbliche Verwertung oder Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung, soweit sie nicht zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Dokumentation, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO wird nur gesondert vereinbart, wenn tatsächlich eine weisungsgebundene Verarbeitung im Auftrag vorliegt.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine dem Tätigkeitsbild angemessene Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Deckungssumme besteht nur, wenn diese individuell zugesagt wurde.
Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
Individuelle Abreden haben Vorrang. Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 01.06.2026